Das Weidmoos – ein international anerkanntes Vogelschutzgebiet

Das Weidmoos hat sich nach dem Ende des Torfabbaues zu einem bedeutenden Vogellebensraum entwickelt. Das neu entstandene Mosaik aus Wasserflächen, Schilfbeständen, vereinzelten Weidengebüschen und den stellenweise fast vegetationslosen Flächen bietet einer Reihe von selten gewordenen Vogelarten ideale Lebensbedingungen. Im Weidmoos gibt es z. B. eines der wenigen Brutvorkommen des Weißsternigen Blaukehlchens in Salzburg. Rohrweihen jagen über den ausgedehnten Schilfflächen und zahlreiche Wasservogelarten und Schilfbewohner ziehen hier ihre Jungen groß. Für viele Zugvögel ist das Weidmoos zu einer wichtigen Raststation geworden. Bisher konnten über 209 Vogelarten festgestellt werden, darunter auch einige, die europaweit bedroht sind. Im Jahr 2001 wurde das Weidmoos der europäischen Kommission als Natura 2000-Gebiet vorgeschlagen und ist seither Teil des Natura 2000-Netzwerks. Im Jahr 2006 wurde das Weidmoos nach dem Salzburger Naturschutzrecht offiziell als Europaschutzgebiet verordnet und genießt seither hohen rechtlichen Schutz.

Natura 2000 spannt ein Netzwerk aus Schutzgebieten über ganz Europa, mit dem Ziel, unsere gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume zu schützen. Alle 27 EU-Mitgliedsstaaten arbeiten hier gemeinsam an der Erhaltung des reichhaltigen europäischen Naturerbes. Der Natura 2000-Viewer bietet einen Überblick über alle europäischen Natura 2000-Gebiete.

Ein Blick ins Natur- und Europaschutzgebiet Weidmoos K. Leidorf/Land Salzburg
Ein Blick ins Natur- und Europaschutzgebiet Weidmoos. K. Leidorf/Land Salzburg

Die EU-Vogelschutz-Richtline

Grundlage für den Status des Weidmooses als Schutzgebiet ist die EU-Richtlinie über den Erhalt der wildlebenden Vogelarten – auch kurz Vogelschutz-Richtlinie genannt. Sie schützt grundsätzlich alle Vogelarten, die in Europa heimisch sind. Mit ihrem Beitritt zur EU haben sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet, für bestimmte Vogelarten Natura 2000-Gebiete auszuweisen, in denen strenge Regeln gelten. Um welche Vogelarten es sich dabei genau handelt, ist im Anhang I der Vogelschutz-Richtline definiert. Allerdings können die Staaten Gebiete nicht willkürlich nominieren. Um von der Europäischen Kommission akzeptiert zu werden, muss es sich um ein Gebiet handeln, das für diese Vogelarten eine große Bedeutung als Brut-, Rast- oder Überwinterungsgebiet hat.

Im Weidmoos haben sich folgenden Arten des Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie angesiedelt:

  • Weißsterniges Blaukehlchen
  • Zwergdommel
  • Rohrweihe
  • Schwarzkopfmöwe

Die Schutzbemühungen im Weidmoos sind vor allem auf diese Arten ausgerichtet. Aber auch die zahlreichen Zugvögel wie verschiedenste Watvögel, Greifvögel, Enten und Reiher werden beim Management des Weidmooses besonders beachtet.